Bestehenden Onlineshop übernehmen?
Frage
Ich habe Fragen im Rahmen einer Firmennachfolge (10-jähriger Nebenerwerbs-Onlineshop). Mein Ziel ist der Haupterwerb. Der Vorbesitzer meldet den e.K. ab. Ich melde ein einfaches Gewerbe an. Der Shop hat außer Adwords keinerlei online/offline Werbung betrieben. 1) Muss der Vorbesitzer die KundInnen über den Besitzerwechsel informieren (Werbemöglichkeit)? Ist dies per Mail möglich oder nur per Briefpost? 2) Darf ich die Kundenadressdaten mitnehmen? Inwieweit darf ich sie nutzen - per Mail? Postbrief? (Karteileichenbereinigt, klar)
Antwort
Die Beantwortung Ihrer Fragen hängt auch von der rechtlichen Ausgestaltung des Onlineshops ab. In der Regel kommt jeweils ein neuer Kaufvertrag zustande, wenn der Kunde bestellt und die Ware geliefert wird. Dies bedeutet, dass die zukünftigen neuen Verträge mit Ihnen zustande kommen. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass Sie auch auf der Internetseite als „Inhaber“ und Vertragspartner genannt sind. In diesem Fall wäre eine Information der Kunden nicht erforderlich.
Soweit Sie den Onlineshop „übernehmen“, dürfen Sie auch die Kundenadressen zukünftig für und im Shop verwenden. In diesem Zusammenhang dürfen Sie den Kunden auch Werbung zusenden, allerdings per E-Mail nur dann, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Kunden in die Zusendung von Werbemails vorliegt.
Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
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