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Produkte auf eBay verkaufen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe ein Gewerbe angemeldet und möchte Produkte nur online auf eBay verkaufen. Ich verkaufe von zu Hause und habe kein Geschäft. Darf ich auf eBay als privat verkaufen, obwohl ich ein Gewerbe angemeldet habe?

Antwort

Für die Frage, ob Sie „privat“ bei eBay verkaufen, kommt es weniger auf Ihre Gewerbeanmeldung an. Nach der Definition der Rechtsprechung ist Unternehmer, wer „am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet“. Sofern Sie also bei eBay regelmäßig verkaufen, sind Sie Unternehmerin. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Waren einkaufen, um sie bei eBay wieder zu verkaufen. Als Unternehmerin dürfen Sie bei eBay nicht als „privat“ verkaufen. Sie müssen dann außerdem auch alle Pflichten einhalten, die für Unternehmer gelten.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2016

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