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GmbH: Zweite Domain für weiteren Geschäftszweig nutzen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Welche rechtlichen Auswirkungen gibt es bzw. welche rechtlichen Voraussetzungen muss man beachten, wenn man als bereits bestehende GmbH mit bestehender Domain und Webseite eine zusätzliche Domain als weitere Webseite betreiben will, da es sich um eine separate Dienstleistung handelt (Thema Marketing etc.)? Die Firma befasst sich mit Zeitarbeit. Die neue Domain bezieht sich auf Personalvermittlung unter derselben GmbH.

Antwort

Der Betrieb einer weiteren Website mit einer zusätzlichen Domain ist grundsätzlich unproblematisch. Wichtig ist, dass die bestehende GmbH auch auf der zusätzlichen Seite im Impressum mit allen Pflichtangaben genannt wird. Die GmbH ist dann auch für die Inhalte auf dieser zusätzlichen Website verantwortlich.

Unabhängig von der zusätzlichen Website müssen selbstverständlich die allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen für die Personalvermittlung eingehalten werden.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Oktober 2019

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