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Einzelunternehmen: Bezeichnung von Internetseiten?

Frage

Ich habe ein Gewerbe im Marketingbereich gerade gegründet. Meine Frage ist folgende: Ich habe eine Internetseite mit einem bestimmten Namen. Die Seite ist jetzt so aufgebaut, dass der Firmenname überall steht. Nur im Impressum findet man meinen Vor- und Nachnamen. Reicht das oder muss überall auf der Seite unter meinem Firmenname mein Vor- und Nachname stehen als Einzelunternehmer? Muss im Impressum auch stehen, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt? Oder reicht der Bereich Marketing aus?

Antwort

Aufgrund Ihrer Darstellung gehe ich davon aus, dass Sie selbst als natürliche Person das Gewerbe betreiben; Sie also insofern keine Gesellschaft gegründet haben und auch kein im Handelsregister eingetragener Kaufmann sind. In diesem Fall müssen Sie im Impressum Ihren Vor- und Zunamen nennen. Sie dürfen hier auch auf keinen Fall Bezeichnungen wie z.B. "Geschäftsführer" oder Ähnliches verwenden. Auch dürfen Sie auf keinen Fall den Begriff "Firma" verwenden. Als Gewerbetreibender ist es durchaus zulässig, eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung zu wählen. Diese sollte aber unterhalb Ihres Namens genannt werden, so dass Sie im Vordergrund stehen.

Bei der Gestaltung Ihrer Internetseite darf durch die Nennung der Bezeichnung z.B. "ABC" nicht der Eindruck entstehen, als handle es sich um ein Unternehmen oder eine Firma. Der sicherste Weg wäre selbstverständlich, zusammen mit der Bezeichnung "ABC" auch immer Ihren Vor- und Nachnamen zu nennen.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Februar 2013

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