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Homepage und Mailadresse an Nachfolgerin übergeben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wie kann ich meine Homepage und Mailadresse meiner Unternehmensnachfolgerin übergeben?

Antwort

Ich bin kein Jurist und kann keine rechtliche Beratung geben, sondern Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen mir sinnvoll erscheinende Schritte empfehlen.

Ich gehe davon aus, dass Homepage (Speicherplatz der Website, Web-Adresse) sowie die dazu gehörende Mailadresse bei einem Internet-Provider beauftragt sind. Dieser Auftrag müsste angepasst werden. Die großen Anbieter wie Strato haben hierzu nähere Informationen auf ihren Websites, z.B. hier: https://www.strato.de/domains/domain-uebertragen/

Hier wird ersichtlich, dass Ihr Website- und Mail-Provider der erste Ansprechpartner ist; Ihre Nachfolgerin muss entscheiden, ob Sie das Leistungspaket übernimmt oder ändern möchte; außerdem muss sie beim Internet-Registrar DENIC als neue Eigentümerin eingetragen werden (die Meldung übernimmt normalerweise der Internet-Provider, vgl. Link oben).

Aus meiner Sicht ist zusätzlich die Übertragung der Inhalte der Website sowie der bisherigen Mailkommunikation mit Kunden etc. zwischen Ihnen und der Nachfolgerin zu klären. Hierzu gehören auch eventuelle Markenrechte bzw. Namensrechte.

Es gibt hierzu m.W. Musterverträge im Internet hierzu, allerdings scheint mir sinnvoll, die Rechtsberatung, die Sie zur Unternehmensnachfolge vermutlich ohnehin haben, hier einzubeziehen, sollten diese Fragen noch nicht geklärt sein. Evtl. kann hier auch Ihre örtliche IHK behilflich sein, hier gibt es üblicherweise Beratungen zur Unternehmensnachfolge.

Da mit der Übergabe von Mailzugängen auch eine Übergabe der bisherigen Kommunikation verbunden ist, empfehle ich dringend, hier auch datenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären.

Sehr wichtig ist auch, dass Ihre Nachfolgerin unmittelbar auf der Website im Impressum als verantwortlich eingetragen ist.

Wenn alles geklärt ist, händigen Sie Ihrer Nachfolgerin alle Zugangs- und Vertragsdaten aus.

Quelle: Prof. Dr. Thomas Pleil
Institut für Kommunikation und Medien (ikum)
h_da Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences
Februar 2018

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