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Homepage abschalten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Vor vielen Jahren habe ich mich als freiberufliche Übersetzerin selbständig gemacht und damals eine eigene Homepage eingerichtet. Mittlerweile habe ich genug Kunden und bräuchte diese Webseite für Werbezwecke gar nicht mehr. Kann ich sie ersatzlos abschalten lassen oder besteht als Freiberufler eine Pflicht dazu?

Antwort

Eine Pflicht zur Nutzung einer Homepage besteht nicht. Sie können sie also ersatzlos abschalten. Sollten Sie allerdings in den von Ihnen verwendeten Unterlagen auf über die Homepage abzurufende Informationen verweisen, z.B. auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, müssten Sie dies ändern.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Mai 2019

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