Navigation

Israelisches Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland: Anmeldung notwendig?

Frage

Ich bin israelischer Staatsbürger, aber wohne in Deutschland, und bin deshalb unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Ich habe ein Startup (Ltd.) in Israel mit weiteren zwei israelischen Einwohnern gegründet, jeder von uns hat 33 %. Das Unternehmen ist ausschließlich in Israel registriert und tätig und wird alle Finanzberichte an die Steuerbehörden in Israel übermitteln. Allerdings mache ich meinen Teil eines Jobs von Deutschland aus.

Die Frage, soll ich dieses Unternehmen in Deutschland registrieren und in Deutschland einen Jahresabschluss erstellen oder reicht es, dies nur in Israel zu tun und in Deutschland muss ich nur als Privatperson Dividenden angeben, falls es solche gibt?

Antwort

Durch Ihre teilweise Tätigkeit von Deutschland besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Betriebsstätte in Deutschland begründen. Wann eine solche Betriebsstätte vorliegt, ist in Art. 2 Abs. 1 lit. 7 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Israel aus dem Jahr 1966 geregelt.

Danach handelt es sich bei jeder "festen Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird" um eine Betriebsstätte. Für eine solche feste Geschäftseinrichtung ist es nicht notwendig, ein offizielles Büro zu betreiben. Auch eine Tätigkeit von zu Hause kann unter Umständen eine feste Geschäftseinrichtung darstellen. Dies ist insbesondere bei einer leitenden Tätigkeit häufiger der Fall. Jedes Unternehmen, das eine Betriebsstätte begründet, ist verpflichtet, diese Betriebsstätte beim Gewerbeamt anzumelden. Ggfs. bestehen darüber hinaus steuerliche Pflichten in Deutschland. Ob es sich in Ihrem Fall um eine Betriebsstätte handelt, kann nicht pauschal beurteilt werden. Eine derartige einzelfallbezogene rechtliche Beurteilung kann nur durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen. Möglicherweise kann auch die zuständige IHK unterstützen.

Quelle: Bernd Wohlgemuth
GERMANY TRADE & INVEST

Juli 2021

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben