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Auslandsstudium: Freiberufliche Tätigkeit mit deutschen Kunden fortsetzen?

Frage

Ich bin derzeit neben dem Studium als freiberuflicher Web-Entwickler tätig (in Deutschland). Ab September werde ich ein Studium in den Niederlanden beginnen und meinen Hauptwohnsitz und gewöhnlichen Aufenthaltsort dorthin umziehen. Ich plane, meine freiberufliche Tätigkeit neben dem Studium (also weiterhin als Nebentätigkeit, 20 Stunden pro Woche) fortzuführen. Meine Aufträge werden aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin aus Deutschland kommen.

Verstehe ich es richtig, dass ich ab September eine freiberufliche Tätigkeit in den Niederlanden anmelden muss, die bisherige Tätigkeit in Deutschland abmelde, und alle Einkünfte ab September in den Niederlanden versteuere? Könnten Sie mich in diesem Fall auf Ressourcen, die erklären, wie ich eine freiberufliche Tätigkeit in den Niederlanden anmelde, verweisen?

Antwort

Voraussetzung für die Änderung des Besteuerungsrechts (von Deutschland in die Niederlande) ist nach deutschem Recht, dass Sie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von D nach NL verlegen, d.h. der Mittelpunkt der persönlichen Lebensinteressen muss sich verlagern. Das Niederländische Recht wird nicht wesentlich vom Deutschen abweichen.

Melderechtliche Folge wäre, dass Sie den Wohnsitz in D ab- und den in den NL anzumelden hätten.

Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie für das Jahr 2021 sowohl in D als auch in NL Steuererklärungen einreichen. Ab dem Jahr 2022 wäre lediglich eine, und zwar in den NL, einzureichen.

Ressourcen kann ich Ihnen nicht nennen. Ich empfehle, das Internet heranzuziehen.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders

Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand

Stand:
August 2021

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