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Verlegung des Aufenthaltsorts nach Spanien – Kunden und Unternehmen in Deutschland: Wo Steuern zahlen?

Frage

Ich bin seit über 10 Jahren als Produktdesignerin mit Gewerbe in Deutschland tätig. Im Moment lebe ich noch mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland. Meine Kunden sind zu 90% in Deutschland. Nun meine Frage: Wenn ich meinen Wohnsitz nach Spanien verlege, also mehr als 183 Tage dort lebe, wo zahle ich dann Steuern? Kann ich mein Gewerbe in Deutschland behalten und auch weiterin in Deutschland Steuern zahlen?

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ja, durch Ihren Wohnsitz in Deutschland sind Sie in Deutschland, ungeachtet von Ihrem zusätzlichen Wohnsitz in Spanien oder der Dauer des Aufenthaltes dort, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Ihre Einkünfte aus ihrem Gewerbe unterliegen somit grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer ungeachtet ihrer Aufenthaltszeit in Deutschland. Da Sie in Spanien ebenfalls der dortigen Einkommensteuer mit Ihrem Gewerbe unterliegen, kommt es zunächst zu einer Doppelbesteuerung. Diese wird jedoch durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien weitgehend vermieden. Zunächst muss geklärt werden, in welchem Staat Sie ansässig sind. Im zweiten Schritt ist dann zu klären, ob Sie in Deutschland und/oder Spanien eine Betriebsstätte unterhalten. Danach muss ggf. der Gewinn zwischen der der deutschen und der spanischen Betriebsstätte aufgeteilt werden. Aufgrund der Komplexität der Fragestellung empfehlen wir hierfür ein persönliches Gespräch mit einem Steuerberater vor Ort (Deutschland und Spanien).

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar May

Quelle:

Dr. Dietmar May
Dipl.-Kaufmann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuerrecht

November 2023

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