Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, durch Ihren Wohnsitz in Deutschland sind Sie in Deutschland, ungeachtet von Ihrem zusätzlichen Wohnsitz in Spanien oder der Dauer des Aufenthaltes dort, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Ihre Einkünfte aus ihrem Gewerbe unterliegen somit grundsätzlich der deutschen Einkommensteuer ungeachtet ihrer Aufenthaltszeit in Deutschland. Da Sie in Spanien ebenfalls der dortigen Einkommensteuer mit Ihrem Gewerbe unterliegen, kommt es zunächst zu einer Doppelbesteuerung. Diese wird jedoch durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien weitgehend vermieden. Zunächst muss geklärt werden, in welchem Staat Sie ansässig sind. Im zweiten Schritt ist dann zu klären, ob Sie in Deutschland und/oder Spanien eine Betriebsstätte unterhalten. Danach muss ggf. der Gewinn zwischen der der deutschen und der spanischen Betriebsstätte aufgeteilt werden. Aufgrund der Komplexität der Fragestellung empfehlen wir hierfür ein persönliches Gespräch mit einem Steuerberater vor Ort (Deutschland und Spanien).
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar May
Quelle:
Dr. Dietmar May
Dipl.-Kaufmann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für Internationales Steuerrecht
November 2023