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Unternehmen in USA: Kunden in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe derzeit eine amerikanische LLC und lebe in den USA und bin in Deutschland derzeit nicht wohnhaft. Mein Unternehmen konzentriert sich auf Personalvermittlung von IT-Professionellen. Benötige ich in diesem Fall eine Gewerbeanmeldung in Deutschland, um mit deutschen Unternehmen zusammenzuarbeiten?

Antwort

Die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes besteht für solche Unternehmen, die in Deutschland niedergelassen sind (Haupt- oder Zweigniederlassung). Liegt keine inländische Niederlassung vor, so muss auch kein Gewerbe angemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass sofern Ihr Geschäftsmodell die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beinhalten sollte, eine behördliche Erlaubnis hierzu benötigt wird.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt, die eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Quelle:
Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

Stand:
Oktober 2020

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