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GmbH in Deutschland gründen: aus dem Ausland führen?

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Frage

Ich bin deutscher Staatsbürger und ich wohne und arbeite zurzeit in Katar. Mittelfristig plane ich nach Deutschland zurückzukehren. Ich habe daran gedacht, eine Immobilien-GmbH zu gründen und mehrere Wohnungen zu erwerben Sind die Gründung und die Führung einer vermögensverwaltenden GmbH aus dem Ausland (z.B. Katar) möglich?

Antwort

Ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer haben uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen in Deutschland. Diesbezüglich gibt es allgemein keine Beschränkungen.

Eine GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet und vertreten. Diese müssen weder Gesellschafter der GmbH sein noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das GmbH-Gesetz schreibt für die GmbH und die UG jedoch unter anderem nicht nur den Satzungssitz, sondern auch das Bestehen einer inländischen Geschäftsanschrift vor.

Nähere Informationen zum deutschen Geschäftsumfeld und zu den einzelnen Rechtsformen und Gründungsverfahren finden Sie online im Investorenleitfaden von GTAI.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Januar 2018

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