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Freiberufliche Tätigkeit von außereuropäischem Ausland aus: Kunden in Deutschland?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte gern als Freiberuflerin (Journalistin, Texterin) aus dem außereuropäischen Ausland für Deutschland arbeiten, d.h. Leistungsort wäre Deutschland. Ich bin in Deutschland allerdings nicht mehr gemeldet. Mein Einkommen fiele unter die Kleinunternehmerregelung. Was muss ich hinsichtlich Finanzamt/Steuern etc. beachten?

Antwort

Da Sie aus Sicht des deutschen Umsatzsteuergesetzes als ausländische Unternehmerin anzusehen sind, greift die Kleinunternehmerregelung für Ihre in Deutschland steuerbaren Umsätze nicht. Allerdings gilt bei Ihnen grundsätzlich das genannte „Reverse-charge-Verfahren“, d.h. der Leistungsempfänger, sofern dieser Unternehmer ist, schuldet die Umsatzsteuer.

Einkommensteuerlich ist die Steuerpflicht für Ihre Einnahmen aus Deutschland davon abhängig, in welchem Land Sie aktuell leben. Diesbezüglich wäre zu prüfen, ob zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was dieses die Besteuerung, der von Ihnen beschriebenen Einkünfte, vorsieht.

Um eine korrekte Beurteilung Ihrer individuellen umsatz- und einkommensteuerlichen Verhältnisse in Deutschland sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, sich mit einem hier ansässigen Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Oktober 2019

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