Navigation

eBooks an Kunden in Österreich verkaufen: Steuern?

Frage

Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG mit Sitz in Deutschland und plane den Verkauf von eBooks im deutschsprachigen Raum an private Endkunden. Vorerst soll der Verkauf also im Inland (Deutschland) sowie EU-Ausland (Österreich) stattfinden, sowie später möglicherweise noch in die Schweiz. Nun sind eBooks meines Wissens keine Waren sondern Dienstleistungen, worin ein erheblicher Unterschied bei den Besteuerungsvorschriften besteht. Ist es dennoch richtig, dass ich bei einem Verkauf eines eBooks nach Österreich meinem Kunden keine Steuern berechne?

Antwort

Ihr Vorhaben umfasst vier unterschiedliche steuerliche Sachverhalte im Zusammenhang mit den beiden umsatzsteuerlichen Besonderheiten, dass Sie Kleinunternehmer sind und Ihre Leistung auf elektronischem Weg erbringen. Als Kleinunternehmer führen Sie im Normalfall die geschuldete Umsatzsteuer nicht ab. Für Leistungen, die Sie auf elektronischem Weg erbringen, gibt es aber umsatzsteuerliche Spezialregelungen.

Sachverhalt 1: Leistung an im Inland ansässige Abnehmer. Hier gilt die Grundregel für Kleinunternehmer, dass die Umsatzsteuer auf Ihre Leistungen von Ihnen nicht erhoben wird. Sie weisen in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und dürfen auf Eingangsleistungen keine Vorsteuerbeträge geltend machen.

Sachverhalt 2: Leistung an im Drittlandsgebiet (also außerhalb der EU, z.B. Schweiz) ansässige Abnehmer. Hier fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Ob in dem Staat, in dem der Abnehmer ansässig ist, Steuer anfällt, sollten Sie dort in Erfahrung bringen. Möglicherweise gibt es dort auch eine Art Kleinunternehmerregelung.

Sachverhalt 3: Leistung an in einem anderen EU-Staat ansässigen Unternehmer. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist Ihre Zielgruppe eher der Nichtunternehmer. Doch wenn Sie an einen Unternehmer leisten, können Sie das umsatzsteuerfrei machen, wenn Sie sich von Ihrem Abnehmer dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen lassen und Sie die Gültigkeit der Nummer im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) überprüft haben.

Sachverhalt 4: Leistung an in einem anderen EU-Staat ansässigen Nichtunternehmer. Wenn Ihre Kunden Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedstaat (z.B. Österreich) sind, wird es leider etwas komplexer (Neuregelung seit 1.1.2015). Sie sind dann in dem anderen EU-Staat steuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelungen gelten nicht mehr. Um die Besteuerung zu vereinfachen, gibt es das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS-Verfahren). Dazu registrieren Sie sich online beim BZSt. Ihre Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer des jeweiligen EU-Staates. Das Besteuerungsverfahren selbst wird dann über das BZSt abgewickelt. Das können Sie nur vermeiden, indem Sie Ihre Leistung über einen anderen Unternehmer (sog. Portallösung), beispielsweise über einen App-Store, anbieten.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Oktober 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben