Antwort
Aufgrund des deutschen Steuerrechts müssen Sie nicht extra ein Gewerbe in Deutschland anmelden, es sei denn, Sie unterhalten auch ein Büro in Deutschland. Es genügt, wenn Sie in der Schweiz ein Gewerbe haben, da Sie auch von diesem Unternehmen aus Rechnungen für Ihre Tätigkeit in Deutschland stellen können. Wie Sie diese Umsätze dann in der Schweiz zu versteuern haben, kann Ihnen aber ein Schweizer Steuerberater beantworten. Betreiben Sie Ihr Unternehmen aus der Schweiz und erbringen Sie Dienstleistungen an deutsche Unternehmen, müssen Sie die Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen, jedoch auf den Rechnungen vermerken, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer trägt (reverse-charge-Verfahren).
Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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Januar 2017