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Werbung für Apps über AdMob: Steuern?

Frage

Ich entwickle Android Apps und habe in Deutschland ein Kleinunternehmen angemeldet. In der Gewerbeanmeldung wurde „Entwicklung von Software, z.B. Apps“ angegeben. Die Apps vertreibe ich über Google Play in der EU. Bisher gibt es in den Apps die Möglichkeit per In-App-Käufe Funktionen freizuschalten. Ich würde gerne auch eine Möglichkeit bieten, durch das Ansehen eines Werbevideos Funktionen der App freizuschalten (dauerhaft oder temporär, z.B. für 24 Stunden) oder durch das Anzeigen von Banner-Werbung. Die Werbung würde von AdMob (gehört zu Google) bereitgestellt. Der für Kunden in Deutschland zuständige Unternehmenssitz von AdMob ist in Irland (EU). Darf ich als Entwickler und Kleinunternehmer Werbung zur Monetarisierung meiner Softwareprodukte verwenden oder gibt es noch etwas zu beachten oder zu klären, bevor dies möglich ist? Zählen Einnahmen aus Werbung noch zur „Entwicklung von Software“, wie es in der Anmeldung des Gewerbes angegeben wurde, oder muss hier etwas verändert werden?

Antwort

Der Vertrieb der Apps, also der Verkauf ist eine gewerbliche, nicht freiberufliche Tätigkeit - Sie haben ja zutreffender Weise eine Gewerbeanmeldung vorgenommen. Das Zusatzentgelt aus Werbung gehört dazu. Es muss m.E. nichts verändert werden. Wichtig ist, dass Sie diese Einnahmen mit beim Finanzamt angeben.

Nach Ihren Worten sind Sie umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Sie müssen beachten, dass insgesamt die Umsätze nicht mehr als 17.500 Euro p.a. betragen.

Ich gehe davon aus, dass Sie dies mit Google geklärt haben. Die Umsätze, die Sie bei Google haben, sind in Irland MwSt-pflichtig. Google führt die MwSt in Irland ab, hat aber keinen Vorsteuer-Abzug. Ob Einnahmen aus der App-Überlassung oder Werbung, ist hier gleich zu behandeln.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Januar 2018

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