Frage
Ich entwickle Android Apps und habe in Deutschland ein Kleinunternehmen angemeldet. In der Gewerbeanmeldung wurde „Entwicklung von Software, z.B. Apps“ angegeben. Die Apps vertreibe ich über Google Play in der EU. Bisher gibt es in den Apps die Möglichkeit per In-App-Käufe Funktionen freizuschalten. Ich würde gerne auch eine Möglichkeit bieten, durch das Ansehen eines Werbevideos Funktionen der App freizuschalten (dauerhaft oder temporär, z.B. für 24 Stunden) oder durch das Anzeigen von Banner-Werbung. Die Werbung würde von AdMob (gehört zu Google) bereitgestellt. Der für Kunden in Deutschland zuständige Unternehmenssitz von AdMob ist in Irland (EU). Darf ich als Entwickler und Kleinunternehmer Werbung zur Monetarisierung meiner Softwareprodukte verwenden oder gibt es noch etwas zu beachten oder zu klären, bevor dies möglich ist? Zählen Einnahmen aus Werbung noch zur „Entwicklung von Software“, wie es in der Anmeldung des Gewerbes angegeben wurde, oder muss hier etwas verändert werden?