Frage
Ich habe eine Frage bezüglich der Umsatzsteuer für Kleinunternehmer beim Einkauf aus dem Ausland. Ein Unternehmen aus Israel bietet Dienste wie Webhosting an. Will man entsprechende Dienste kaufen, kann man sich mittels USt-IdNr. als Unternehmer ausweisen und die Rechnung wird ohne Steuer ausgestellt. Ich nehme an, dann muss auch der Kleinunternehmer die entsprechende Umsatzsteuer an das Finanzamt melden und zahlen. Kauft man als Privatperson bei besagtem Unternehmen, greift offenbar eine besondere Regelung: die ausländische Firma besitzt eine spezielle USt-IdNr., welche mit „EU“ beginnt und wohl für den Verkauf von elektronischen Leistungen aus einem Drittland an Privatpersonen in der EU verwendet wird. Auf der Rechnung ausgewiesen werden dann 19% (deutsche?) MwSt. Kann ein Kleinunternehmer in so einem Fall denn auf die Angabe der USt-IdNr. verzichten und wie eine Privatperson einkaufen oder muss er die Steuer selbst anmelden und an das Finanzamt zahlen?