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Warenexport nach China: Umsatzsteuer?

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Frage

Ich habe eine Frage bezüglich Umsatzsteuer. Ich möchte deutsche Waren nach China exportieren. Ich bin aber nur ein Dienstleister, Zwischenhändler - kein Endkunde. Die Waren werden sofort weiter verschickt. Was passiert mit 19 % USt, die ich bei dem Einkauf der Waren bezahlen muss, aber nicht als Vorsteuer geltend machen kann, da mein Kunde in China sitzt.

Antwort

Die Lieferung nach China stellt eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung dar. Der Ausfuhrnachweis ist durch Zollpapiere zu führen bzw. über einen entsprechenden, gleichwertigen Nachweis (Speditionspapiere, etc.) und in der Buchhaltung zu dokumentieren (Bsp.: Konto „Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung Drittland“). Der Einkauf, der mit 19 % Umsatzsteuer vorbelastet ist, erlaubt es Ihnen, diese Umsatzsteuer (Vorsteuer) gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Voranmeldung geltend zu machen. Die Ausfuhr schließt die Berechtigung des Vorsteuerabzuges nicht aus. Per Saldo erhalten Sie also die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurück, da die Ausfuhrlieferung keine Umsatzsteuer auslöst.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB / vBP / RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Dezember 2016

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