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Waren aus Holland importieren: Umsatzsteuer?

Frage

Ich möchte Waren aus Holland (Dekoartikel) importieren. Man sagte mir in Holland, ich müsse dort 21 % Umsatzsteuer abführen und vorher eine DE-USt-Nr. beantragen. Kann ich mir dann in Deutschland die 21 % "wiederholen"? Oder nur 19 %? Oder bekomme ich die USt auf keinem Weg erstattet? Was muss ich bzgl. des Zolls bei der Einfuhr beachten?

Antwort

Einen Zoll gibt es für EG-Lieferungen nicht. Sie müssen dem holländischem Unternehmen Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE XXXXX mitteilen. Diese erhalten Sie über Ihr Finanzamt oder direkt bei dem Bundesamt für Steuern (BZSt).

Mit dem Wegfall der Binnengrenzen der EG zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen und damit die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Ausgleich hierfür wurde zur Sicherung des Steueraufkommens das sogenannte Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt. Dieses beruht auf einem IT-gestützten Informationsaustausch bestimmter Daten zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Informationsaustauschverfahren kommt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Schlüsselfunktion zu. Sie dient der korrekten Anwendung von umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt. Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. auf Antrag.

Eine holländische Umsatzsteuer fällt somit nicht an, sondern Sie müssen fiktiv die Umsatzsteuer von 19 % als Umsatzsteuer und Vorsteuer in Deutschland abführen. Per Saldo ist also die Steuerbelastung 0,00 Euro. Da die EG-Lieferungen an weitere Nachweise geknüpft sind, empfehle ich Ihnen unbedingt, einen steuerlichen Rat vor Ort einzuholen, damit die materiell richtigen Voraussetzungen zeitnah geschaffen werden.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
März 2015

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