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Ware auf Messe in London verkaufen: Umsatzsteuer?

Frage

Ich habe ein Gewerbe und falle unter die Kleinunternehmerregelung, besitze keine USt-ID. Nun würde ich gerne auf einer Convention in London (eine Art Messe) meine Waren verkaufen, welche einen geringen Wert von unter 15 Euro haben. Es würde sich um geringen Umsatz handeln, der vermutlich sogar unter 300 Euro liegt. Die Ware geht an Endverbraucher. Da der Verkäufer in England noch nicht feststeht, muss die Überführung der Ware angemeldet werden? Die Umsatzsteuer darf ich ja nicht ausweisen, fallen andere Steuern an oder muss ich für das Vorhaben noch eine USt-ID beantragen? Bei Lieferung ins Ausland wird ein Beleg benötigt, der nachweist, dass die Ware im Ausland ankam. Wie wird das bei persönlichem Verkauf gehandhabt? Benötige eine Unterschrift jeden einzelnen Käufers, dass dieser die Ware dort erhalten hat? Da es vergleichbar mit einem Flohmarkt ist, stellt sich das als eher schwer dar, ist dies also nötig?

Antwort

Da Sie ein Kleinunternehmer sind und Ihre Ware an Privatleute verkaufen, haben Sie auch bei einem Verkauf in London keine besonderen Vorschriften zu beachten. Ihre Rechnung stellen Sie, wie an deutsche Kunden, mit dem Hinweis auf Kleinunternehmerschaft aus.

Da es sich um einen Verkauf innerhalb der EU handelt, müssen Sie Ihre Ware auch nicht an Grenzzöllen anmelden und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) benötigen Sie nach deutscher Auffassung auch nicht.

Inwieweit Ihre Umsätze in England steuerpflichtig sind, können wir leider nicht beurteilen. Wenden Sie sich hierzu an einen britischen Steuerberater.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Sitz der Gesellschaft: Weinheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim,
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
März 2017

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