Frage
Ich habe ein Gewerbe und falle unter die Kleinunternehmerregelung, besitze keine USt-ID. Nun würde ich gerne auf einer Convention in London (eine Art Messe) meine Waren verkaufen, welche einen geringen Wert von unter 15 Euro haben. Es würde sich um geringen Umsatz handeln, der vermutlich sogar unter 300 Euro liegt. Die Ware geht an Endverbraucher. Da der Verkäufer in England noch nicht feststeht, muss die Überführung der Ware angemeldet werden? Die Umsatzsteuer darf ich ja nicht ausweisen, fallen andere Steuern an oder muss ich für das Vorhaben noch eine USt-ID beantragen? Bei Lieferung ins Ausland wird ein Beleg benötigt, der nachweist, dass die Ware im Ausland ankam. Wie wird das bei persönlichem Verkauf gehandhabt? Benötige eine Unterschrift jeden einzelnen Käufers, dass dieser die Ware dort erhalten hat? Da es vergleichbar mit einem Flohmarkt ist, stellt sich das als eher schwer dar, ist dies also nötig?