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Verkauf von Waren nach Österreich: Kleinunternehmerregelung?

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Frage

Ich habe eine Frage bzgl. Kleinunternehmer und Verkauf von Textilien in ein EU-Land. Was verändert sich an der Kleinunternehmer-Regelung (keine Umsatzsteuerausweis) bei Verkauf der Waren nach z.B. Österreich an Privatkunden? Zum einen a) durch Versand aus Deutschland und b) durch einen Marktstand in Österreich. Was muss man beachten? Welche Veränderungen ergeben sich bei der Steuer?

Antwort

Wenn Sie beim Finanzamt Kleinunternehmer sind, sind auch die Versandumsätze nach Österreich an Privatkunden zum deutschen Umsatz zu rechnen (gehören zur Größe 17.500 Euro); kein Unterschied zu deutschen Abnehmern; gilt auch wenn der Kunde die Ware bei Ihnen kauft und abholt.

Anders ist es jedoch, wenn Sie die Ware in Österreich an einem Marktstand verkaufen. Dann ist Ort der Lieferung der Ware Österreich und dort ist eine evtl. österreichische Umsatzsteuer abzuführen. Ob es in Österreich eine ähnliche Regelung zum Kleinunternehmer gibt, kann ich nicht beantworten. Sie müssen sich auf jeden Fall in Österreich registrieren lassen mit dem Marktstand (in Deutschland gibt es für solche Marktstände an verschiedenen Orten eine sogenannte Wandergewerbekarte). Dann bekommen Sie im Rahmen dieser Registrierung die entsprechenden Hinweise.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
März 2017

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