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Verkauf in die Schweiz: Umsatzsteuervoranmeldung

Frage

Unter welchem Punkt in der Umsatzsteuervoranmeldung trage ich einen Verkauf in die Schweiz ein. Es handelt sich um eine Leuchte (gebraucht). Muss eine zusammenfassende Meldung gemacht werden?

Antwort

Es handelt sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung - ich unterstelle, dass der Ausfuhrnachweis vorliegt.
Auszuweisen in Zeile 23, Ziff. 43 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Da die Schweiz ein sogen. Drittstaat ist, ist keine zusammenfassende Meldung abzugeben.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juli 2017

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