Antwort
Sofern es sich bei den von Ihnen getätigten Arbeiten um die Herstellung von Kostümen handelt, lautet unsere Antwort wie folgt:
1. Die Kostüme werden ausschließlich in Deutschland gefertigt und anschließend als Ware an den Schweizer Kunden geliefert:
Eine Registrierung zur Mehrwertsteuer ist nicht notwendig. Die zuständige Behörde ist der Zoll, der eine Einfuhrumsatzsteuer erhebt, die der Mehrwertsteuer entspricht.
2. Die Kostüme werden teilweise in Deutschland hergestellt, es werden Änderungen in der Schweiz vorgenommen:
Sofern der Jahresumsatz eines Unternehmens mehr als 100.000 CHF (weltweit) beträgt, ist es verpflichtet, sich in der Schweiz mehrwertsteuerrechtlich zu registrieren und die auf die Werklieferung anfallende Mehrwertsteuer an die Steuerverwaltung abzuführen.
Beträgt der Jahresumsatz eines Unternehmens weniger als 100.000 CHF (weltweit), ist eine Registrierung zur Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht notwendig. Eine Rechnung kann ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Gegebenenfalls ist jedoch die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, sofern Materialien eingeführt werden.
3. Die Kostüme werden ausschließlich in der Schweiz hergestellt, die Materialien hierfür in der Schweiz erworben oder bereitgestellt:
Wenn der Jahresumsatz eines Unternehmens mehr als 100.000 CHF (weltweit) beträgt, ist es verpflichtet, sich in der Schweiz mehrwertsteuerrechtlich zu registrieren und die anfallende Mehrwertsteuer an die Steuerverwaltung abzuführen.
Beträgt der Jahresumsatz eines Unternehmens weniger als 100.000 CHF (weltweit), ist eine Registrierung zur Mehrwertsteuer in der Schweiz nicht erforderlich. Gegebenenfalls ist der Leistungsempfänger in der Schweiz verpflichtet, eine Bezugsteuer abzuführen. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson mehrwertsteuerrechtlich registriert ist oder im Jahr Leistungen in Höhe von mehr als 10.000 CHF von ausländischen Unternehmen in Anspruch nimmt.
Für die Registrierung zur Mehrwertsteuer in der Schweiz muss sich ein Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der schweizerischen Steuerverwaltung anmelden, einen Fiskalvertreter bestellen, eine Sicherheitsleistung bei der Bank erbringen sowie vierteljährlich Steuerabrechnungen erbringen.
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz liegt derzeit bei 7,7%.
Hinweis: Das Reverse-Charge-Verfahren, das für grenzüberschreitende Tätigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten gilt, findet als solches auf die Schweiz, keine Anwendung. Es gibt jedoch ein dem Reverse-Charge-Verfahren ähnliches Verfahren, das sich Bezugsteuer nennt.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Oktober 2018
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