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Übersetzerin: Einnahmen aus USA versteuern?

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Frage

Ich plane mich als Übersetzerin selbständig zu machen. Momentan bin ich in diesem Bereich noch als Kleinunternehmerin auf Freelancer-Basis und nebenberuflich tätig. Momentan erhalte ich etwa 50 % meiner Aufträge aus den USA. Falls ich mich selbständig machen würde, würde ich also mindestens die Hälfte meiner Aufträge aus den USA erhalten.

Nun lauten meine Fragen: 1. Sind diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig oder gilt hier der Begriff "nicht steuerbar"? 2. Wenn die Einnahmen nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wie genau gehe ich bei der Steuererklärung vor?

Antwort

Ihre Übersetzungs-Leistungen sind sogenannte Sonstige Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz. Diese Leistungen sind, wenn der Auftraggeber in den USA sitzt, in Deutschland nicht umsatzsteuerbar, es fällt also keine MwSt in Deutschland an. In der deutschen Umsatzsteuererklärung sind diese Umsätze nicht anzugeben, in der Einkommensteuererklärung selbstverständlich als Einnahmen zu versteuern.

Für die Umsatzsteuer gilt folgendes, hier ist zu unterscheiden:
Leistungen an Unternehmer: Wenn für einen Unternehmer die sonstige Leistung erbracht wird, ist Ort der Leistung USA. Hier haben Sie auf der Rechnung einen Hinweis zu erbringen, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, also der Kunde in den USA die Umsatzsteuer für Sie in den USA abführt, ob er einen Vorsteuerabzug wie in Deutschland hat, weiß ich nicht. § 3a Abs. 2 UStG.

Leistungen an Privatpersonen: Hier müssen Sie in den USA die Mehrwertsteuer bezahlen, Sie müssen sich dazu in USA registrieren lassen und die Umsatzsteuer für diese Leistungen in USA abführen. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.

Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
September 2014

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