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Spirituosen aus Drittländern importieren: Zollsteuer und Branntweinsteuer umsatzsteuerpflichtig?

Frage

Ich möchte Spirituosen aus Drittländern importieren. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich beim Importieren Mehrwertsteuer zahlen. Die Berechnung von MwSt erfolgt nur über den deklarierten Wert der Waren + Transportkosten oder zahle ich auch noch Mehrwertsteuer auf Zollsteuer und Branntweinsteuer? In der Regel spielt dies ja keine Rolle, aber ich arbeite mit der Kleinunternehmerreglung.

Antwort

Nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG gehören zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer auch die Zölle und die Branntweinsteuer.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Februar 2016

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