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Selbst geschriebenes Buch in Polen drucken und über Amazon vertreiben: USt-IdNr.?

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Frage

Ich veröffentliche bald mein erstes Buch und bin beim Finanzamt als Kleinunternehmer gemeldet. Nun möchte ich das Buch in Polen drucken lassen. Dort wird die Angabe einer USt-IdNr. verlangt. Da Amazon ebenfalls ein ausländisches Unternehmen ist, wird dort wahrscheinlich die gleiche Problematik auf mich zukommen. Nun habe ich vielfach gelesen, dass man dafür auch die Einkommensteuer-Nummer angeben kann und nicht verpflichtet ist, eine USt-IdNr. zu beantragen. Ist das richtig? Ich habe bisher einmalig eine EÜR im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung gemacht. Muss ich dann im nächsten Jahr dabei etwas beachten, wenn ich mein Buch im Ausland drucken lasse und über Amazon vertreibe?

Antwort

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) zu beantragen. Insbesondere als Kleinunternehmer macht dies auch wenig Sinn, da Kleinunternehmer keinen sog. „Innergemeinschaftlichen Erwerb“ haben können. Natürlich können Sie dennoch eine USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Wenn Sie für die Tätigkeit als Schriftsteller vom Finanzamt keine „extra“-Steuernummer erhalten haben, können Sie natürlich auch Ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer benutzen.

Sollten Sie in der Zukunft nicht mehr als Kleinunternehmer gelten (freiwillig oder zwangsläufig) wäre jedoch die Erteilung einer USt-IdNr. ratsam. Für genauere Aussagen suchen Sie bitte eine fachkundige Person auf.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Mai 2019

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