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Rechnungsstellung an Kleinunternehmen in Österreich?

Frage

Ich starte als freie Lektorin in Deutschland und bin umsatzsteuerpflichtig. Nun habe ich einen Auftraggeber in Österreich, der seinerseits Kleinunternehmer und von der Umsatzsteuer befreit ist. Wie gehe ich bei der Rechnungsstellung nun mit der Umsatzsteuer um?

Antwort

Grenzüberschreitende sonstige Leistungen (Ihre Tätigkeit als Lektorin gilt umsatzsteuerlich als sonstige Leistung) sind sehr differenziert zu betrachten. Leisten Sie an einen Unternehmer (egal ob Kleinunternehmer oder nicht) im EU-Ausland, ist Ort der Leistung dort, wo Ihr Kunde sein Unternehmen betreibt. In Ihrem Fall wäre das Österreich. Ihre Leistung unterliegt in Österreich der dortigen Umsatzsteuer. Um die Umsatzversteuerung muss sich Ihr Kunde selbst kümmern. Er ist Schuldner der Umsatzsteuer nach den Grundsätzen der Umkehr der Steuerschuldnerschaft („Reverse Charge“). Darauf müssen Sie in Ihrer Rechnung hinweisen.

Entscheidend ist, dass Sie sich davon überzeugt haben, dass Ihr Kunde auch wirklich ein Unternehmer ist. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber Ihrem Finanzamt führen können. Lassen Sie sich beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Kunden geben. Eine solche Nummer erhalten auch Kleinunternehmer.

Ist Ihr Kunde eine Privatperson oder können Sie keinen Nachweis führen, dass Ihr Kunde Unternehmer ist, unterliegt Ihre Leistung in Deutschland der Umsatzsteuer.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Februar 2018

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