Rechnungen von Amazon für Werbung: Umsatzsteuer?
Frage
Bei Amazon gibt es die Möglichkeit Werbung zu schalten („sponsored products"). In meinem Fall geschieht dies hauptsächlich auf Amazon.com (also nicht auf Amazon.de oder anderen europäischen Seiten). Auf den Rechnungen, die Amazon bezüglich der Werbung ausstellt, ist nun keinerlei Umsatzsteuer ausgewiesen (VAT Rate 0.00%). Da ich als deutscher Unternehmer eine Leistung einer Firma im Nicht-EU-Ausland in Anspruch nehme, vermute ich, dass die Umsatzsteuerschuld (im Sinne eines Reverse Charge Verfahrens) bei mir liegt. Ist dies korrekt? Und falls ja, wie kann ich die Kosten für die Werbung auf Amazon korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben?
Antwort
Es handelt sich hierbei um eine sonstige Leistung, die von einer Unternehmerin oder einem Unternehmer an eine Unternehmerin bzw. einen Unternehmer ausgeführt wird. Der Leistungsort ist Deutschland; die Steuerschuld verlagert sich auf die Leistungsempfängerin und den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren).
Die Leistende und der Leistende sollte folgende Daten in der Rechnung aufführen:
- Name und Anschrift der Rechnungsstellerin und des Rechnungsstellers im Ausland
- Name und Anschrift der Rechnungsstellerin und des Rechnungsempfängers im Inland
- USt-IdNr. des leistenden Unternehmens bzw. dessen Steuernummer
- USt-IdNr. der Leistungsempfängerin und des Leistungsempfängers
- Rechnungsdatum der Leistung
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Art und Umfang der Leistung
- Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum
- Es sollte auf das Reverse Verfahren hingewiesen werden.
Es ist zu unterscheiden, ob die Rechnung aus dem Drittland (z.B. USA) oder aus dem EU-Ausland gestellt wird (z.B. Luxemburg):
- EU-Ausland bzw. übriges Gemeinschaftsgebiet wäre einzutragen in der USt-VA in Zeile 48, Feld 46
- Drittland ist in der USt-VA in Zeile 50, Feld 85 einzutragen.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Stand:
April 2020
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