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Privatkunden innerhalb der EU: Rechnungsstellung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte eine gemeinnützige Unternehmensgesellschaft gründen mit dem Zweck, Fortbildungen anzubieten. Auch Teilnehmer aus dem EU-Ausland werden ggf. an diesen Fortbildungen teilnehmen. Ist es möglich, diesen Teilnehmern eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu schreiben, da es sich um eine „innergemeinschaftliche Leistung“ handelt?

Antwort

Sollten Sie kein sog. Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG sein (Grenze seit 1. Jan. 2020 auf 22.000 Euro angehoben), dann ist Ihr Leistungsort für die unterrichtende Tätigkeit an Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, die keine Unternehmerinnen und keine Unternehmer sind, in Deutschland erbracht und damit umsatzsteuerpflichtig (§ 3 a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Eine umsatzsteuerbefreite innergemeinschaftliche Leistung liegt nicht vor.

Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
März 2020

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