Privatkunden innerhalb der EU: Rechnungsstellung?
Frage
Ich möchte eine gemeinnützige Unternehmensgesellschaft gründen mit dem Zweck, Fortbildungen anzubieten. Auch Teilnehmer aus dem EU-Ausland werden ggf. an diesen Fortbildungen teilnehmen. Ist es möglich, diesen Teilnehmern eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu schreiben, da es sich um eine „innergemeinschaftliche Leistung“ handelt?
Antwort
Sollten Sie kein sog. Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG sein (Grenze seit 1. Jan. 2020 auf 22.000 Euro angehoben), dann ist Ihr Leistungsort für die unterrichtende Tätigkeit an Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, die keine Unternehmerinnen und keine Unternehmer sind, in Deutschland erbracht und damit umsatzsteuerpflichtig (§ 3 a Abs. 3 Nr. 3 UStG). Eine umsatzsteuerbefreite innergemeinschaftliche Leistung liegt nicht vor.
Quelle:
Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
Stand:
März 2020
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