Nutzung von Amazon Affiliate-Links: Steuern? Anmeldung?
Frage
Ich habe ein Gewerbe angemeldet (Kleinunternehmen). In der Gewerbeanmeldung wurde „Softwareentwicklung“ als Tätigkeit angegeben. Nun möchte ich über das „EU-Partnerprogramm“ von Amazon Affiliate-Links in von mir entwickelten Apps und eventuell auf meiner Website einsetzen. Nach meinem Wissen ist somit Amazon für die Abführung der Steuern verantwortlich. Stimmt dies? Muss ich an der in der Gewerbeanmeldung angegeben Tätigkeit etwas verändern oder deckt die Angabe die Verwendung von Affiliate-Links sowohl in Apps als auch auf einer Website ab?
Antwort
Der Leistungsort befindet sich nach § 3a (2) UStG in Luxemburg bei Amazon. Es findet somit das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung und die Steuerschuldnerschaft geht auf Amazon über.
Unserer Meinung nach müssen Sie keine Änderung der Tätigkeitsbeschreibung Ihres Gewerbes vornehmen, da es zur jetzigen Beschreibung gehören könnte. Zur Sicherheit sollten Sie diese Information gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Gemeinde erfragen.
Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Mai 2018
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr