Möbel auf Flohmärkten im Ausland einkaufen und in Deutschland verkaufen: Steuern?
Frage
Ich möchte mich gerne im Einzelhandel selbständig machen und würde dafür Möbel und Dekoartikel auf holländischen, belgischen und französischen Flohmärkten einkaufen und hier dann weiterverkaufen. Auf den Flohmärkten werden sehr selten Rechnungen ausgestellt, da die Verkäufer oftmals Privatpersonen sind. Wie wird in einer solchen Situation mit den Steuern umgegangen?
Antwort
Der Grundregel "Keine Buchung ohne Beleg" folgend, müssen Sie als Unternehmer Ihre Ausgaben dem Finanzamt gegenüber grundsätzlich anhand von Belegen nachweisen können. Für den Fall, dass Ihnen ein Beleg abhanden gekommen ist, akzeptiert das Finanzamt in der Regel auch einen so genannten Eigenbeleg, welcher die gleichen Angaben wie ein Fremdbeleg enthält. In Ihrem Fall werden Sie aber in der Mehrheit der Fälle keine Rechnungen als Belege für Ihre Einkäufe erhalten. Hier sollten Sie in jedem Fall eine Wareneingangsliste führen, aus der hervorgeht, wann, wo und zu welchem Preis Sie die jeweiligen Möbel und Dekoartikel erworben haben. Zudem sollten Sie diese Vorgehensweise auf jeden Fall im Vorfeld mit Ihrem Finanzamt abstimmen.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Steuerberaterkammer München
Mai 2015
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