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Kunde in USA: Umsatzsteuersatz?

Frage

Wir sind eine junge Grafik-Agentur (GbR) und haben nun einen Kunden in den USA. Wir berechnen auf jede Rechnung 19% Umsatzsteuer. Gilt das auch für einen Kunden aus den USA?

Antwort

Davon ausgehend, dass Ihr Kunde in den USA ein Unternehmer ist, antworten wir Ihnen wie folgt:

Wenn Ihre erbrachte Dienstleistung eine sonstige Leistung (§ 3 (9) UStG) ist, bestimmt sich der Ort nach § 3a (2) UStG. Das heißt, der Ort wäre hiermit dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, also in den USA. Folglich müssten Sie die amerikanische Umsatzsteuer an das jeweilige Finanzamt in den USA zahlen. Hierzu müssten Sie sich dort registrieren lassen.

In Deutschland jedoch gibt es die sogenannte Reverse-Charge-Regelung, das heißt also, dass die Steuerschuldnerschaft von Ihnen auf Ihren Kunden übergehen. Hierzu müssten Sie sich jedoch in den USA beraten lassen, ob es dort auch eine solche Regelung gibt. Nur dann wäre die Reverse-Charge-Regelung anwendbar. Kontaktieren Sie hierzu einen amerikanischen Steuerberater, um zu prüfen, wer die Umsatzsteuer letztendlich abzuführen hat.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Januar 2017

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