Frage
Als freiberufliche Beraterin für Entwicklungszusammenarbeit erstelle ich Konzepte, entwerfe Programmabläufe und halte Schulungen für verschiedene Stiftungen, die im Nicht-EU-Ausland sitzen. Ich versuche nun die Frage zu beantworten, ob ich USt in Rechnung stellen muss. Wie ich das UstG verstehe, ist die Art der Leistung prinzipiell steuerbar. Ein Kunde hat Sitz in Cayman Island. Ich kann im Internet keine Liste der Länder finden, die am Reverse Charge Verfahren teilnehmen. Können Sie bestätigen, ob Cayman Island daran teilnimmt, was zur Folge hätte, dass ich keine MwSt berechne, sondern der Empfänger im Empfangsland anführt?