Navigation

Kunde auf Cayman Island: Rechnung mit Umsatzsteuer?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Als freiberufliche Beraterin für Entwicklungszusammenarbeit erstelle ich Konzepte, entwerfe Programmabläufe und halte Schulungen für verschiedene Stiftungen, die im Nicht-EU-Ausland sitzen. Ich versuche nun die Frage zu beantworten, ob ich USt in Rechnung stellen muss. Wie ich das UstG verstehe, ist die Art der Leistung prinzipiell steuerbar. Ein Kunde hat Sitz in Cayman Island. Ich kann im Internet keine Liste der Länder finden, die am Reverse Charge Verfahren teilnehmen. Können Sie bestätigen, ob Cayman Island daran teilnimmt, was zur Folge hätte, dass ich keine MwSt berechne, sondern der Empfänger im Empfangsland anführt?

Antwort

Erstansprechpartner für Fragen zur korrekten Rechnungsstellung sind die örtlichen IHKn. So hat zum Beispiel die IHK Darmstadt eine sehr ausführliche Ausarbeitung zum Thema ins Netz gestellt: „Besteuerung von Dienstleistungen an Unternehmenskunden im Drittland“.

Ein dem deutschen vergleichbares Besteuerungssystem existiert auf den Cayman Islands nicht.

Weitere Ansprechpartner für Sie können sein:

Quelle:
Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Juli 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben