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Kunde in Deutschland – Hersteller in Österreich: Rechnungsstellung?

Frage

Leistungsempfänger ist ein in Deutschland ansässiger privater Verbraucher, der in Österreich die Leistung (Bau eines Carportes) erbringen ließ. Wie ist die Rechnung zu erstellen? Umsatzsteuersatz Deutschland oder Österreich?

Antwort

1. Dienstleistungen an einem Grundstück, zu dem auch das Errichten eines Carports gehört, sind am Belegenheitsort des Grundstücks, demnach in Österreich, zu versteuern (vgl. § 3a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 lit. c UStG Deutschland).

2. Der Inhalt der Rechnung richtet sich nach § 11 UStG Österreich:
a) Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
b) Name und Anschrift des Leistungsempfängers;
c) die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;
d) den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden, genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt;
e) das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt;
f) den auf das Entgelt (lit. e) entfallenden Steuerbetrag;
g) das Ausstellungsdatum;
h) eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird;
i) soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

3. Der Regelsteuersatz in Österreich beträgt 20%, der ermäßigte Steuersatz 10, bzw. 12% (vgl. § 10 UStG Österreich).

Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Januar 2016

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