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Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer bei Verkauf in EU-Ausland?

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Frage

Ich bin Kleinunternehmerin und möchte meine physischen Produkte über einen Online-Marktplatz an Privatpersonen in der EU und auch weltweit verkaufen und verschicken. Laut der Kleinunternehmerregelung darf ich keine Umsatzsteuer berechnen. Gilt das auch für den Verkauf an Privatpersonen in der EU und weltweit? Brauche ich eine USt-IdNr.? Muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Antwort

Der Verkauf an Privatpersonen des EU-Auslandes wird wie ein inländischer Umsatz behandelt. Ein gesonderter Ausweis der USt ist somit nicht angezeigt. Die Lieferung in das weitere Ausland (sog. Drittland) kann umsatzsteuerfrei behandelt werden, jedoch sind weitere Nachweise wie Zollpapiere etc. erforderlich. Sollten Sie weiterhin Kleinunternehmer sein, ist zwar keine Voranmeldung abzugeben - aber eine Jahreserklärung.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2016

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