Kleinunternehmerregelung: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Handel im Ausland?
Frage
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und nutze die Kleinunternehmerregelung. Ich verkaufe auch Waren ins Ausland (EU und Nicht-EU). Soweit ich es auch den Antworten verstanden habe, muss (darf) ich keine Umsatzsteuer ausweisen. Darüber hinaus habe ich widersprüchliche Informationen gelesen: Benötige ich trotzdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, damit der Empfänger die erhaltene Ware versteuern kann? Oder genügt die Angabe meine (privaten?) Steuernummer? Besteht überhaupt eine Steuerschuld und (wie?) muss ich darauf hinweisen, dass sie auf den Empfänger übergeht?
Antwort
Solange Sie im Sinn des § 19 UStG Kleinunternehmer sind, dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie sind jedoch verpflichtet, in Ihrer Rechnung auf die Anwendung der Kleinunternehmerregel hinzuweisen. Damit erübrigen sich für Sie die weiteren Fragestellungen, ob Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwenden sollen oder die Umkehr der Steuerschuld besteht, da hierfür Voraussetzung ist, dass Sie zum Umsatzsteuerausweis berechtigt wären.
Vermutlich besteht Ihre Irritation darin, dass nicht sauber zwischen Angabe einer USt-IdNr. statt der persönlichen Steuernummer in der Rechnung (= erlaubt) und Verwendung der USt-IdNr. in der Rechnung bei Ausfuhrlieferung (= nicht erlaubt) unterschieden wurde.
Zu empfehlen ist jedoch, den Nachweis der Ausfuhrlieferung zu führen: z.B. durch Empfangsbestätigung des EU-Unternehmers oder durch Zoll- bzw. Speditionspapiere.
Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Dezember 2014
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