Kleinunternehmerregelung: Dienstleistungen in der EU?
Frage
Ich habe ein angemeldetes Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung (Schreibbüro). Nun möchte ich ein deutsches Unternehmen auf eine Messe in Belgien begleiten (Sprach-Support). Es geht um einen kurzen Einsatz von 3,5 Tagen. Die Dienstleistung selber erbringe ich also im Ausland (das fällt vermutlich unter Dienstleistungsfreiheit). Meine Rechnung geht an das deutsche Unternehmen. Passt das noch zu der Kleinunternehmerregelung oder werden hier Steuern in Belgien für mich fällig?
Antwort
Der Ort der sonstigen Leistung ist in Ihrem Fall der Ort, wo Ihr Kunde sein Unternehmen betreibt, also Deutschland. (§ 3a Abs. 2 EStG). Somit wird die Leistung in Deutschland versteuert. Da Sie laut Ihren Angaben Kleinunternehmerin sind, kommt auch die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung.
Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Oktober 2019
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