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Kleinunternehmerin erzielt Honorare über Amazon: Umsatzgrenzen?

Frage

Ich bin freiberuflich als Schriftstellerin tätig (Kleinunternehmen). Meine eBook-Honorare erhalte ich ausschließlich über Amazon, die ihren Sitz in Luxemburg haben und das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Ist es richtig, dass die Einnahmen daraus nicht zur Ermittlung der Umsatzgrenzen des Kleinunternehmens (17.500/50.000 Euro) zählen? Egal in welcher Höhe ich die Honorare erhalte?

Antwort

Nach Schilderung Ihres Sachverhalts gehen wir davon aus, dass Sie eine sonstige Leistung erbringen, die in Luxemburg steuerbar und steuerpflichtig (und steuerbar) ist. D.h. die Steuerpflicht liegt bei Amazon, wegen der Anwendung des reverse-charge-Verfahrens.

Diese Einnahmen zählen nach 19.3 Abs. 1 UStAE zu der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer hinzu.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
März 2017

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