Frage
Ich möchte mich als Freiberuflicher selbständig machen und habe bereits einen potentiellen Kunden im Ausland, genauer gesagt in Südafrika. Meine bis dato erwarteten Einnahmen würde mich in Deutschland als Kleinunternehmer qualifizieren.
Meine Fragen: 1. Nimmt Südafrika am Reverse-Charge-Verfahren teil, so dass ich keine VAT auf meiner Rechnung angeben müsste?
2. Gibt es bestimmte Schwellenwerte für den Verdienst, die mich verpflichten würden, mich in Südafrika steuerlich anzumelden? Ich hatte online von 50.000 Rand gelesen.