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Kleinunternehmer mit Kunden in Österreich: Umsatzsteuer?

Frage

Ich bin Kleinunternehmer-Grafiker ohne Ausweisung der Umsatzsteuer und habe einen Kunden der Unternehmer ist und in Österreich wohnt und sein Gewerbe hat. Nun habe ich schon aus vorherigen Einträgen gelernt, dass ich trotz Kleinunternehmer das Reverse-Charge-Verfahren anwenden muss. Hierzu benötige ich auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Und das dies auf der Rechnung auszuführen ist - sowie habe ich die USt-IdNr. meines Geschäftspartners zu prüfen. Habe ich mich soweit richtig informiert? Wenn ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anmelde, muss ich trotz Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?

Antwort

Da es sich bei Ihrem Kunden um einen Unternehmer handelt, bestimmt sich der Ort der Leistung in diesem Fall danach, wo der Leistungsempfänger (Unternehmer) seinen Sitz hat. Damit greift das Reverse-Charge-Verfahren und Sie benötigen eine Umsatzsteuer-ID-Nummer. Auf den Rechnungen sind der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, Ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer sowie die Ihres Kunden zu vermerken und die Umsatzsteuer muss vom Leistungsempfänger abgeführt werden.

Bitte beachten Sie Ihre Verpflichtung, die Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID-Nummer Ihres Kunden anhand einer qualifizierten Bescheinigung vom Bundeszentralamt für Steuern nachweisen zu können.

Sie müssen als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und auch keine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
August 2019

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