Kleinunternehmer mit Kunden im Ausland: Umsatzsteuer?
Frage
Ich betreibe im Rahmen der Kleinunternehmerregelung einen Spielzeugversand mit Kunden auch in der EU. Während fast alle EU-Staaten vergleichbare Kleinunternehmerregelungen haben und ich für Lieferungen dorthin (wohl) nur die jeweils dort gültigen Grenzwerte beachten muss (z.B. Griechenland/Finnland 10.000 Euro), haben Spanien und Holland keine Kleinunternehmerregelung und insoweit keine entsprechende Steuererleichterung. Was bedeutet das für mich? Werden Lieferungen nach Spanien anders behandelt als nach Österreich? Muss ich Lieferungen nach Spanien und Holland in den jeweiligen Staaten anmelden und dort besteuern?
Antwort
In den Niederlanden gibt es in der Tat keine jährliche Umsatzschwelle für Kleinunternehmen. Das bedeutet, dass es jedenfalls keine größenbezogene Ausnahme von der Pflicht gibt, sich zur Umsatzsteuer zu registrieren, wenn Sie als Unternehmer Waren aus Deutschland in die Niederlande liefern. Weitere Informationen aus „erster Hand“ in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Homepage der niederländischen Finanzverwaltung.
Bezüglich Ihrer entsprechenden Frage für Spanien können wir Ihnen derzeit leider keine Auskunft erteilen. Insofern empfehlen wir Ihnen, sich an die deutsche Handelskammer in Spanien zu wenden, die Hilfestellung in Sachen Umsatzsteuer anbietet.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
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August 2019
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