Kleinunternehmer: mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz?
Frage
Ich bin Kleinunternehmer (§19 Kleinunternehmerregelung) und möchte auf eine Messe in die Schweiz, um meine Produkte zu verkaufen. Nun stellt sich die Frage, da ich am Zoll in der Schweiz die MwSt hinterlegen muss: Bin ich in der Schweiz überhaupt MwSt-pflichtig? Das heißt, muss ich auf meiner Einfuhrliste die Brutto oder Nettopreise angeben?
Antwort
Aus deutscher Sicht fällt für Sie als Kleinunternehmer in Deutschland keine Umsatzsteuer an.
Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Einfuhr von Gegenständen, die dann weder dem Zoll noch der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen. Dies müsste bei den Schweizer Zollbehörden erfragt werden, ob die Schweiz ähnliche Regelungen kennt. Sollten Sie in der Schweiz Verkäufe tätigen, müssen Sie sich u. E. dort steuerlich registrieren lassen und entsprechend Schweizer Umsatzsteuer abführen. Sie müssten sich auf jeden Fall in der Schweiz registrieren lassen. Ob es in der Schweiz ähnlich wie Deutschland eine Kleinunternehmerregelung gibt, entzieht sich unserer Kenntnis.
Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
November 2014
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