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Kleinunternehmer: Warenverkauf an Kunden in und außerhalb der EU?

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Frage

Ich habe vor, physische Produkte über eine Online-Plattform zu verkaufen und aus Deutschland zu verschicken. Endkunden sind Privatpersonen weltweit. Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, ich darf deshalb in Deutschland keine MwSt ausweisen und muss keine Umsatzsteuer abführen. Wie ist richtige Vorgehensweise im Fall des Verkaufs in die EU bzw. an Nicht-EU-Kundschaft?

Antwort

Die Vorgehensweise bleibt auch bei Lieferungen in Länder aus dem Gemeinschaftsgebiet (EU) sowie in Drittländer (Nicht-EU) die gleiche. Sie dürfen auch in solchen Fällen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen auch keine an das Finanzamt abführen. Lieferungen in das Gemeinschaftsgebiet sind laut § 3 Abs. 6 UStG in Deutschland steuerbar. Da Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, ist keine Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Lieferungen in Drittländer sind ohnehin nach § 4 Nr. 1a UStG steuerfrei, da es sich hierbei um Ausfuhrlieferungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 UStG handelt.

Es ist jedoch zwingend notwendig, auf Ihren Ausgangsrechnungen zu vermerken, dass Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen (z. B. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung gemäß §19 UStG.)

Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberaterkammer Nordbaden
Oktober 2014

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