Kleinunternehmer: Waren aus den Niederlanden versteuern?
Frage
Ich habe ein Gewerbe eröffnet als Kleinunternehmer nach § 19 UStG und führe keine Umsatzsteuer ab. Ich habe vom Finanzamt eine USt-IdNr. erhalten. Ich möchte Waren in den Niederlanden kaufen und habe dem Lieferanten meine USt-IdNr. übermittelt. Folglich wird mir der Lieferant keine Umsatzsteuer ausweisen?! Was passiert dann hier in Deutschland? Wann und wie viel Steuern muss ich auf den Bezug dieser Waren hier in Deutschland bezahlen?
Antwort
Durch die Übermittlung Ihrer USt-ID-Nummer an den niederländischen Lieferanten haben Sie sich als sog. Vollunternehmer ausgewiesen und auf die Erwerbsschwelle verzichtet. Dieser Verzicht ist für Sie nun zwei Jahre bindend.
Sie sind somit verpflichtet in Deutschland die Erwerbsbesteuerung durchzuführen. Die Umsatzsteuer entsteht hier mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch einen Monat nach Erwerb der Waren. Sie sind daher verpflichtet 19% oder 7% auf den Rechnungsbetrag an das Finanzamt abzuführen. Dies geschieht durch die elektronische Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Da Sie Kleinunternehmer sind, haben Sie aus diesem Vorgang keinen Vorsteuerabzug. Somit ist diese Vorgehensweise für Sie nur günstiger, wenn der USt-Satz in dem EU-Land, in dem Sie Ihre Waren kaufen, höher ist, als der in Deutschland.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
April 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr