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Kleinunternehmer: Verkauf ins Ausland?

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Frage

Ich habe ein Gewerbe angemeldet und nutze die Kleinunternehmerregelung. Ich verkaufe auch Waren ins Ausland (EU und Nicht-EU). Soweit ich es auch den Antworten verstanden habe, muss (darf) ich keine Umsatzsteuer ausweisen. Darüber hinaus habe ich widersprüchliche Informationen gelesen: Benötige ich trotzdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, damit der Empfänger die erhaltene Ware versteuern kann? Oder genügt die Angabe meine (privaten?) Steuernummer? Besteht überhaupt eine Steuerschuld und (wie?) muss ich darauf hinweisen, dass sie auf den Empfänger übergeht?

Antwort

Als Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Es entsteht weder für Sie, noch für den Abnehmer eine Steuerschuld. Daran ändert sich auch bei Lieferungen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (EU) oder in Drittländer nichts. Lieferungen in Drittländer sind nach § 4 Nr. 1a) i.V.m. § 6 UStG ohnehin steuerfreie Ausfuhrlieferungen.

Aufgrund der Tatsache, dass Sie die Kleinunternehmerin sind, ist auch vom Leistungsempfänger nichts zu versteuern.

Auf Ihren Ausgangsrechnungen ist zwingend auszuweisen, dass Sie die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG in Anspruch nehmen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dezember 2014

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