Kleinunternehmer: Rechnungsstellung für Kunden in Italien?
Frage
Ich bin Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und verkaufe Naturkosmetik über meinen eigenen Onlineshop. Nun habe ich einen größeren Auftrag von einem italienischen Geschäftskunden (B2B) und finde widersprüchliche Interpretationen des §19 UStG demnach die Steuerbefreiung für innergemeinschaftlichen Handel und die Angabe der USt-Id-Nummer entfallen. Ich bin mir nun nicht sicher, welche Angaben ich auf der Rechnung machen muss. Wenn ich eine USt-IdNr. angebe und mein Kunde die Rechnung registriert, werde ich dann automatisch verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben? Wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise und auch keine USt-IdNr. angebe, weiß mein Kunde in Italien dann, wie er mit der Rechnung aus Deutschland umzugehen hat?
Antwort
Es handelt sich hier um eine Lieferung, für die der umsatzsteuerliche Leistungsort Deutschland ist. Auch auf diesen Umsatz bezogen ist die Kleinunternehmerregelung anwendbar. Es muss aber unbedingt auf Ihrer Rechnung ein Hinweis auf § 19 UStG und die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung erfolgen, damit die Verwendung einer evtl. vorhandenen USt-IdNr. vermieden wird.
Quelle:
Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Partnerschaftsregister: Registergericht Hamburg, Registernummer PR988
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Stand:
März 2020
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr