Kleinunternehmer: Rechnungsstellung für Kunde in USA?
Frage
Ich bin freiberuflich tätig und habe für einen US-Kunden eine Dienstleistung in Deutschland erbracht, die ich ihm nun in Rechnung stellen möchte. Auf Grund der Kleinunternehmerregelung weise ich keine Umsatzsteuer aus. Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten? Benötige ich hierfür trotz der Kleinunternehmerregelung eine USt-ID oder genügt der übliche Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG? Und wenn ja, gibt es dafür eine einheitliche englische Übersetzung?
Antwort
Da es sich in diesem Fall um einen im Drittland ansässigen Kunden und somit um einen nicht steuerbaren Umsatz in Deutschland handelt, sind keinerlei Besonderheiten zu beachten.
Die Rechnung wird in der gleichen Form gestellt wie bei einer Leistung an einen inländischen Unternehmer. Der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung kann hierbei entfallen, da eine solche Regelung möglicherweise in den USA sowieso nicht bekannt sein dürfte.
Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist nicht erforderlich.
Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Juni 2014
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