Kleinunternehmer: Mehrwertsteuer in Onlineshop ausweisen?
Frage
Ich habe gelesen, dass man als Kleinunternehmer in seinem Shop die Mehrwertsteuer entfernen muss - also auf der Rechnung und in der Produktübersicht - das ist kein Problem. Aber meine Produkte kommen überwiegend aus China - wenn sie reinkommen ins Land wird ja Mehrwertsteuer verlangt. Wie muss ich das nun in meinem Shop handhaben?
Antwort
Sofern Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz gewählt haben, ist es zutreffend, dass die Umsatzsteuer in Ihren Ausgangsrechnungen nicht berechnet und auch nicht ausgewiesen wird.
Bei der Ausfuhrlieferung (Lieferung von China nach Deutschland) ist bezüglich der Umsatzsteuerpflicht der Ort der Lieferung zu ermitteln. Der Ort liegt in Ihrem geschilderten Fall in Deutschland. Da die Lieferung an Ihr Unternehmen (nicht als Privatperson) erfolgt, handelt es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung des Lieferanten. Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer kann hier als Nachweis für die Unternehmereigenschaft von Ihnen dienen. Die Rechnung des chinesischen Lieferanten ist somit ohne chinesische Umsatzsteuer zu schreiben. Hieraus folgt, dass Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer hat grundsätzlich der Empfänger zu leisten. Als Kleinunternehmer können Sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht „zurückholen“, so dass diese bei Ihnen Kosten darstellt. Die von Ihnen bezahlte Einfuhrumsatzsteuer ist nicht auf Ihren Ausgangsrechnungen zu zeigen. Unter Umständen wäre zu überlegen, ob diese zusätzlichen Kosten in der Preisfindung Ihrer Produkte einbezogen werden.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Februar 2020
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr