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Kleinunternehmer: Kunde in der Schweiz?

Frage

Ich bin seit kurzem Kleinunternehmer und habe eine erste Lieferung von Waren (ca. 200 Euro) an eine Privatperson in der Schweiz gesendet. Auf der Rechnung ist vermerkt, dass ich Kleinunternehmer bin. Die Person in der Schweiz bittet mich nun um Erstattung der Mehrwertsteuer.

Antwort

Ausfuhrlieferungen (Lieferungen in Nicht-EU-Staaten) sind gem. §§ 4 und 6 UStG umsatzsteuerfrei. Eine Voraussetzung hierfür ist der so genannte Ausfuhrnachweis. Sie als Kleinunternehmer weisen ohnehin keine Umsatzsteuer aus und können daher Ihrem Kunden in der Schweiz auch keine Umsatzsteuer erstatten.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
August 2016

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