Frage
Ich bin seit kurzem Kleinunternehmer und biete online Sprachunterricht an. Meine Schüler befinden sich fast ausschließlich im Ausland, es handelt sich vor allem um Privatschüler. Zwei Firmenkunden habe ich auch, bei denen das Reverse-Charge-Verfahren gilt. Soweit ich weiß, ist das bei Privatkunden nicht der Fall. Nun habe ich jedoch gelesen, dass meine Einkünfte aus dem Ausland sich nicht auf die Kleinunternehmergrenze auswirken und auch nicht steuerbar sind. Was heißt das konkret? Dass ich ausländische Einkünfte bei meiner EÜR gar nicht anführen muss? Somit wären meine Einkommensteuern auch wesentlich geringer. Oder heißt es nur, dass ich auch über die 17.500 Euro/Jahr verdienen kann ohne den Kleinunternehmerstatus zu verlieren, sofern die Einkünfte aus dem Ausland kommen?