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Kleinunternehmen verkauft importierte Waren: Umsatzsteuer?

Frage

Ich bin als Kleinunternehmer registriert und mache aktuelle und auch vermutlich in naher Zukunft keine Umsätze die Höher als 17.500 EUR sind. Ich habe eine USt-ID-Nr. und kaufe gebrauchte Hollandräder aus den Niederlanden ein. Die Rechnungen, die mir ausgestellt sind, sind alle Netto und ich verkaufe die Fahrräder auch Netto also ohne USt hier in Deutschland weiter. Ich kaufe auch nie mehr als 12.500 EUR Warenwert im Jahr ein.

Meine Frage ist: Wenn ich z.B. für 1.000 EUR in den Niederlanden einkaufe, muss ich dann auf diese 1.000 EUR Warenwert die deutsche USt entrichten oder nicht? Die Dame im FA meinte, dass ich bei ihrem Kollegen (der meine Steuererklärung bearbeitet) anrufen soll und mich von CU auf SU umstellen lassen soll. Sie meinte auch, dass ich lediglich eine Umsatzsteuerjahresanmeldung machen muss und hier dann, falls ein Gewinn vorliegt, diesen versteuern muss.

Antwort

Zunächst einmal müssen wir die umsatzsteuerliche von der einkommensteuerlichen Frage trennen. Sie sind Gewerbetreibende(r) und müssen einen Gewinn, den Sie erwirtschaften, der Einkommensteuer unterwerfen. Insofern ist die Aussage der Sachbearbeiterin des Finanzamts, die Sie am Schluss Ihrer Frage anführen, richtig. Nicht richtig ist allerdings, dass Sie die Gewinnermittlung im Rahmen Ihrer Umsatzsteuererklärung machen. Dafür ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz vorgesehen.

Zur umsatzsteuerlichen Fragestellung des Einkaufs der Fahrräder aus den Niederlanden kann ich Ihnen Folgendes sagen: Wenn Sie Kleinunternehmer sind, wird von Ihnen die Umsatzsteuer, die auf Lieferungen und sonstige Leistungen im Rahmen Ihres Unternehmens im Inland anfällt, nicht erhoben. Sie dürfen dann keine Vorsteuerbeträge geltend machen, die andere Unternehmer Ihnen in Rechnung stellen. Das ist also bei Umsätzen aus dem Verkauf der Fahrräder der Fall.

Davon abzugrenzen ist der umsatzsteuerliche Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs. Dieser Tatbestand ist grundsätzlich erfüllt, wenn Sie für Ihr Unternehmen von einem niederländischen Unternehmer Fahrräder einkaufen. Das bedeutet: Ihr Lieferant stellt seine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, weist aber in der Rechnung auf den innergemeinschaftlichen Erwerb hin.

Aber: Sie haben die Erwerbsschwelle von 12.500 Euro nicht überschritten. Daher fällt für Sie keine Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb an.

Eine Umsatzsteuererklärung müssen Sie aber auch als Kleinunternehmer abgeben. Allerdings sind die Angaben, die Sie machen müssen, sehr übersichtlich. Füllen Sie nur die Seite 1 mit Ihren Angaben als Kleinunternehmer aus.

Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Januar 2015

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